Wer ist in Düsseldorf für den Winterdienst zuständig?
Die Stadt teilt die Aufgabe auf. Die Awista räumt und streut in ihrem Auftrag die verkehrswichtigen Straßen, die Hauptradwege und besonders gefährliche Stellen. Wohnstraßen, also Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche, werden laut Stadt im Allgemeinen nicht geräumt.
Für die Gehwege sind die Anlieger zuständig. Nach § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung ist die Winterwartung auf Gehwegen, Fußgängerstraßen und verkehrsberuhigten Bereichen den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt der Erbbauberechtigte an ihre Stelle.
In einer Eigentümergemeinschaft trifft die Pflicht alle Eigentümer gemeinsam. In der Praxis organisiert die Hausverwaltung den Winterdienst, entweder über die Mieter, einen Hausmeister oder eine beauftragte Firma.
Wann muss in Düsseldorf geräumt und gestreut sein?
Die Zeiten stehen in § 3 Abs. 2 der Satzung. Entscheidend ist, wann der Schnee gefallen oder die Glätte entstanden ist.
| Schnee oder Glätte entsteht | Geräumt sein muss |
|---|---|
| zwischen 7 und 20 Uhr | unverzüglich nach dem Schneefall oder dem Entstehen der Glätte |
| nach 20 Uhr, Folgetag ist ein Werktag | bis 7 Uhr am Folgetag |
| nach 20 Uhr, Folgetag ist Sonn- oder Feiertag | bis 9 Uhr am Folgetag |
„Unverzüglich“ heißt: sobald es aufgehört hat zu schneien, nicht erst am Abend. Schneit es den ganzen Tag, muss bei anhaltender Glätte auch mehrmals gestreut werden. Wer tagsüber arbeitet, kann diese Pflicht allein kaum erfüllen.
Wie breit und wo muss geräumt werden?
- Gehwege sind auf einer Breite von 1 Meter von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu bestreuen.
- Fehlt ein getrennter Gehweg, etwa in Fußgängerstraßen, gilt das für einen mindestens 1 Meter breiten Streifen entlang des Grundstücks. In Sackgassen und Wendehämmern auf allen Seiten.
- An Haltestellen von Bus, Bahn und Schulbus muss der Zugang bis zur Bordsteinkante frei und gestreut sein.
- Der Schnee gehört an den Gehwegrand zur Fahrbahn hin oder an den Rand der Fahrbahn. Rinnsteine, Gullys und Hydranten bleiben frei.
- Schnee und Eis vom eigenen Grundstück dürfen nicht auf Gehweg oder Fahrbahn geschoben werden.
Die Satzung regelt den öffentlichen Gehweg. Auf dem eigenen Grundstück gilt außerdem die allgemeine Verkehrssicherungspflicht: Weg zum Hauseingang, Zugang zu den Mülltonnen und Garagenzufahrten müssen so sicher sein, dass Bewohner, Besucher, Postboten und die Müllabfuhr nicht stürzen.
Streuen in Düsseldorf: Salz verboten, was ist erlaubt?
„Die Verwendung von Streusalz ist grundsätzlich verboten“, heißt es in § 3 Abs. 2 der Satzung. Ausnahmen gibt es nur an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und Brückenauf- und -abgängen. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nie mit Salz oder anderen auftauenden Mitteln bestreut werden.
Auch sogenannte alternative Auftaumittel wie Calciumchlorid, Ammoniumsulfat oder Kaliumformiat sind auf Gehwegen laut Stadt unzulässig. Erlaubt sind abstumpfende Mittel: Sand, Splitt oder Granulat, nach Empfehlung der Stadt am besten mit dem Blauen Engel.
Splitt hat eine Kehrseite, die viele erst im Frühjahr bemerken: Er wird an den Schuhen ins Haus getragen und zerkratzt Fliesen, Stein und Treppenstufen. Eine regelmäßige Treppenhausreinigung ist im Winter deshalb besonders wichtig.
Was passiert, wenn nicht geräumt wird?
Bußgeld bis 500 Euro
Wer nicht räumt, nicht streut, Salz verbotswidrig einsetzt oder Hydranten und Gullys zuschüttet, handelt nach § 10 der Satzung ordnungswidrig. Jeder Verstoß kann mit bis zu 500 Euro geahndet werden.
Haftung bei einem Sturz
Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, kann er vom Verantwortlichen Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Entscheidend ist dann, ob sich die Räumung belegen lässt.
Ob eine Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt, hängt vom Vertrag ab. Eigentümer von vermieteten Häusern brauchen dafür in der Regel eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Das lohnt sich, vor dem ersten Schnee zu prüfen.
Winterdienst übertragen: an Mieter oder an eine Firma
An die Mieter
Das geht nur, wenn es im Mietvertrag klar vereinbart ist. Der Eigentümer bleibt aber in der Pflicht zu kontrollieren, ob geräumt wird, und muss für Urlaub, Krankheit oder ältere Mieter eine Vertretung regeln. Bei mehreren Parteien entsteht schnell Streit darüber, wer wann dran ist.
An eine Firma oder einen Hausmeisterservice
Mit einem schriftlichen Vertrag geht die Räum- und Streupflicht auf die Firma über. Der Eigentümer muss sie sorgfältig auswählen und gelegentlich kontrollieren. In den Vertrag gehören die genauen Flächen, die Einsatzzeiten nach der Satzung und ein Nachweis der Einsätze, damit im Streitfall belegt ist, wann geräumt wurde.
Kosten auf die Mieter umlegen
Die Kosten eines beauftragten Winterdienstes gelten in der Regel als Betriebskosten. Sie werden meist der Straßenreinigung nach § 2 Nr. 8 der Betriebskostenverordnung zugeordnet, die ausdrücklich auch nicht öffentliche Maßnahmen umfasst. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage dieser Betriebskosten vorsieht.
Checkliste für Eigentümer und Hausverwaltungen vor dem Winter
Flächen festlegen
Gehweg vor dem Grundstück, Zugang zum Hauseingang, Mülltonnenplatz, Zufahrten, bei Eckgrundstücken die Gehwege beider Straßen, eine Haltestelle vor dem Haus.
Zuständigkeit schriftlich regeln
Mieter per Mietvertrag oder Firma per Vertrag. Eine mündliche Absprache hilft nach einem Sturz nicht weiter.
Vertretung klären
Wer räumt bei Urlaub, Krankheit oder Frühschicht? Die Pflicht ruht in dieser Zeit nicht.
Streumittel und Werkzeug bereitstellen
Sand, Splitt oder Granulat statt Salz, dazu Schneeschieber und einen trockenen Lagerplatz.
Einsätze dokumentieren
Datum, Uhrzeit, Flächen, gestreut ja oder nein. Ein Foto pro Einsatz reicht oft als Beleg.
Versicherung prüfen
Deckt die Haftpflicht Schäden auf dem Gehweg vor dem Haus ab?
Winterdienst in Düsseldorf mit Clean Kolonne
Wir räumen und streuen die Wege an Ihrem Objekt nach den Düsseldorfer Vorgaben, als Teil unseres Hausmeisterservice. Im Premium-Paket ist der Winterdienst enthalten, zum Basis- und Komfort-Paket buchen Sie ihn als Zusatz. Sie haben einen festen Ansprechpartner und erreichen uns auch per WhatsApp.
- Fertig nach Satzung: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.
- Sie müssen uns nicht anrufen. Wir prüfen selbst, ob Schnee oder Glätte da ist, und rücken dann aus.
- Keine feste Saison: Wir räumen, sobald Schnee liegt oder es glatt wird.
- Kein Streusalz auf dem Gehweg. Wir streuen abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat, gern nach Ihrem Wunsch.
- Zu jedem Einsatz bekommen Sie einen Bericht. Damit ist belegt, wann geräumt und gestreut wurde.
- Soll bei anhaltendem Schneefall mehrmals am Tag geräumt werden, vereinbaren wir das mit Ihnen.
- Unsere Betriebshaftpflicht deckt den Winterdienst ab.
Stand: Oktober 2026. Quellen: Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Stadtrecht 19.103), Informationen der Stadt Düsseldorf zum Winterdienst, Betriebskostenverordnung. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
